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Im Rat der Europäischen Union treffen sich die Minister der einzelnen EU-Länder, um Gesetze zu diskutieren, zu ändern und zu verabschieden sowie politische Maßnahmen zu koordinieren.

Er wird auch informell als EU-Rat bezeichnet .

Der Rat der Europäischen Union legt die allgemeine politische Richtung und die Prioritäten der EU fest.

Er ist KEINE der gesetzgebenden Institutionen der EU und verhandelt oder verabschiedet daher keine EU-Gesetze.

Stattdessen legt er die politische Agenda der EU fest, traditionell durch die Verabschiedungvon „Schlussfolgerungen“während der Tagungen des Europäischen Rates, in denen wichtige Themen und Maßnahmen festgelegt werden.

Die Minister haben die Befugnis, ihre Regierungen zu den in den Sitzungen vereinbarten Maßnahmen zu verpflichten.

Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.

Der Rat der Europäischen Union ist nicht zu verwechseln mit:

  • Europäischer Rat: vierteljährliche Gipfeltreffen, bei denen die Staats- und Regierungschefs der EU zusammenkommen, um die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik festzulegen
  • Europarat: kein EU-Organ

Was macht der Rat?

  • Er verhandelt und verabschiedet zusammen mit dem Europäischen ParlamentEU-Gesetze auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission.
  • koordiniert die Politik der EU-Länder
  • erarbeitet die Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates
  • schließt Abkommen zwischen der EU und anderen Ländern oder internationalen Organisationen
  • beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den jährlichen EU-Haushalt

Wie ist der Rat der Europäischen Union aufgebaut?

Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission.

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Tagungen des Europäischen Rates teil, wenn außenpolitische Fragen erörtert werden.

Es gibt keine festen Mitglieder des EU-Rates.

Stattdessen tagt der Rat in zehn verschiedenen Zusammensetzungen, die jeweils dem behandelten Politikbereich entsprechen.

Je nach Zusammensetzung schickt jedes Land den für diesen Politikbereich zuständigen Minister.

Wenn zum Beispiel der Rat für Wirtschaft und Finanzen (der „Ecofin-Rat“) zusammentrifft, sind die Finanzminister aller Länder dabei.

Wer leitet die Sitzungen?

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat einen ständigen Vorsitzenden, den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.

Alle anderen Ratssitzungen werden vom zuständigen Minister des Landes geleitet, das gerade den EU-Ratsvorsitz innehat.

So wird beispielsweise jede Tagung des Rates „Umwelt“ während der estnischen Ratspräsidentschaft vom estnischen Umweltminister geleitet.

Für die allgemeine Kohärenz sorgt der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, der vom Ausschuss der Ständigen Vertreter unterstützt wird.

Dieser setzt sich aus den Ständigen Vertretern der EU-Länder bei der EU zusammen, die praktisch die Botschafter der einzelnen Länder bei der EU sind.

Eurozone

Die Länder der Eurozone stimmen ihre Wirtschaftspolitik über die Eurogruppe ab, die sich aus ihren Wirtschafts- und Finanzministern zusammensetzt.

Sie trifft sich am Tag vor den Sitzungen des Rates für Wirtschaft und Finanzen.

Die in den Sitzungen der Eurogruppe getroffenen Vereinbarungen werden am nächsten Tag im Rat formell beschlossen, wobei nur die Minister der Länder der Eurozone über diese Fragen abstimmen.

Wie funktioniert der Rat der Europäischen Union?

Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen meist im Konsens.

Wenn abgestimmt wird, nehmen weder der Präsident des Europäischen Rates noch der Präsident der Kommission daran teil.

Alle Diskussionen und Abstimmungen sind öffentlich.

Damit Beschlüsse gefasst werden können, ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich:

  • 55 % der Länder (bei derzeit 27 Mitgliedern sind das 15 Länder)
  • die mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren

Um einen Beschluss zu blockieren, sind mindestens 4 Länder erforderlich (die mindestens 35 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten).

In bestimmten Fällen, die in den EU-Verträgen festgelegt sind, wird einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit entschieden.

  • BeiheiklenThemen wie Außenpolitik und Steuern muss jeder zustimmen ( alle Länder müssen dafür sein).
  • Für Verfahrens- und Verwaltungsfragen reicht eine einfache Mehrheit.