This article has been translated from English to German.
Die Europäische Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) ist eine EU-Verordnung, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) umgesetzt wird und am 16. August 2012 in Kraft getreten ist.
Ihr Hauptziel ist es, alle außerbörslichen Derivate (OTC-Derivate) durch Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und zur Verringerung der Risiken im Finanzsystem zu überwachen.
Die EMIR hat drei wichtige Bestimmungen festgelegt:
1. Clearing
Derivate sollten über eine zentrale Gegenpartei gecleart werden. Zu den Devisenderivaten gehören Terminkontrakte, Optionen und Swaps. Das Clearing muss von einer von der ESMA zugelassenen zuständigen Behörde genehmigt werden.
2. Risikominderung für nicht geclearte Derivate
Dazu gehören der Austausch von Sicherheiten und die Gewährleistung von Risikominderungsverfahren. Risikominderungsverfahren dienen dazu, die aus solchen Kontrakten resultierenden operationellen und Kreditrisiken zu messen, zu überwachen und zu mindern.
3. Meldung an Transaktionsregister (TR)
Alle Derivatekontrakte (ohne Ausnahme) müssen an einem T+1-Geschäftstag (Transaktionsdatum + 1 Geschäftstag) an ein Transaktionsregister gemeldet werden. Diese Meldungen müssen eine beträchtliche Menge an Informationen enthalten, darunter Angaben wie die Derivateklasse und die Vertragsbedingungen.