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Der EZB-Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank.

Er besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Länder des Euro-Währungsgebiets.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Er verabschiedet die Leitlinien und trifft die Entscheidungen, die nötig sind, damit die EZB und das Eurosystem ihre Aufgaben erfüllen können.
  • Festlegung der Geldpolitik für den Euroraum. Dazu gehören Entscheidungen über geldpolitische Ziele, die Leitzinsen, die Bereitstellung von Reserven im Eurosystem und die Festlegung von Leitlinien für die Umsetzung dieser Entscheidungen.
  • Im Rahmen der neuen Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht: Entscheidungen über den allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse zu treffen und die vom Aufsichtsgremium im Rahmen des Nichtwiderspruchsverfahrens vorgeschlagenen Beschlüsse in vollem Umfang anzunehmen.

Sitzungen und Beschlüsse

Der EZB-Rat trifft sich normalerweise zweimal im Monat in den Räumlichkeiten der EZB in Frankfurt am Main.

Der EZB-Rat bewertet alle sechs Wochen die wirtschaftlichen und monetären Entwicklungen und trifft seine geldpolitischen Beschlüsse.

In den anderen Sitzungen befasst sich der EZB-Rat hauptsächlich mit Fragen, die andere Aufgaben und Zuständigkeiten der EZB und des Eurosystems betreffen.

Um die Trennung der geldpolitischen und sonstigen Aufgaben der EZB von ihren Aufsichtsaufgaben sicherzustellen, finden gesonderte Sitzungen des EZB-Rates statt.

Die geldpolitischen Beschlüsse werden alle sechs Wochen auf einer Pressekonferenz ausführlich erläutert. Der Präsident leitet die Pressekonferenz, unterstützt vom Vizepräsidenten.

Außerdem veröffentlicht die EZB regelmäßig vor der nächsten Sitzung einen Bericht über die geldpolitischen Sitzungen des EZB-Rates.