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Im Devisenhandel ist der Nominalbetrag, auch als Nominalhauptbetrag oder Nominalwert bezeichnet, der Betrag der zu verkaufenden und zu kaufenden Währung.

Man sollte nicht vergessen, dass es beim Devisenhandel immer zwei Nominalbeträge gibt, weil beim Währungsumtausch immer zwei Währungen beteiligt sind.

Eine Partei einer Währungstransaktion unterliegt immer zwei zugrunde liegenden Nominalbeträgen, nämlich dem der gekauften und dem der verkauften Währung.

Beispielsweise kann ein Unternehmen beschließen, 1.000 EUR zu einem Wechselkurs von 1,10 zu kaufen, was 1.100 USD kostet. Daher beträgt der Nominalbetrag in US-Dollar 1.100, während er in Euro 1.000 beträgt.

Der Nominalbetrag wird auch häufig auf den Options- und Terminmärkten verwendet und ist der Gesamtwert der Vermögenswerte einer gehebelten Position.